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   BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90   

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https://dejure.org/1990,2477
BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90 (https://dejure.org/1990,2477)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - 3 StR 110/90 (https://dejure.org/1990,2477)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 3 StR 110/90 (https://dejure.org/1990,2477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit bei narzißtischen Persönlichkeitsstörungen - Schuldunfähigkeit beim Border-Line-Syndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 762
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90
    Wenn der Täter trotz erheblicher Beeinträchtigung seines Einsichtsvermögens sich des Unrechts seines Tuns tatsächlich bewußt ist, wird seine Schuld nicht gemindert (BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).

    Eine Maßregel nach § 63 StGB kommt jedoch nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger dauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen worden ist (BGHSt 34, 22, 27).

  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90
    Für § 21 StGB ist in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur Raum, wenn die Einsicht zwar gefehlt hat, dies dem Täter aber vorgeworfen werden muß (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR aaO Einsichtsfähigkeit 2 und 4).

    Im letzteren Falle wäre zudem zu erörtern, ob dem Angeklagten seine fehlende Unrechtseinsicht vorzuwerfen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 309 m.w.N.).

  • BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden (st. Rspr., siehe BGHSt 49, 349; BGH NStZ-RR 2003, 233; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH NJW 1995, 1229; BGH NStZ 1990, 333; 1989, 430).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Fehlt dem Täter die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

    Ein Angeklagter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Falle die Einsicht in das Unerlaubte seiner Taten gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anordnung der Unterbringung

    Darauf kommt es aber an, weil eine erhebliche Verminderung allein der Einsichtsfähigkeit nicht zur Anwendung des § 21 StGB führt, wenn der Täter ungeachtet seiner geistigen Verfassung das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 540/99

    Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen muß der Tatrichter deshalb klären, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (vgl. BGH NJW 1995, 1229; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2, 3, 5, 6 m.w.Nachw.: Jähnke in LK 11 .
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97

    Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel -

    Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, daß der Tatrichter (UA S. 48) eine erhebliche Verminderung sowohl der Einsichts- als auch der Steuerungsfähigkeit annimmt; denn die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden (vgl. u.a. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

    Sollte der neu entscheidende Tatrichter wiederum zur Annahme lediglich erheblich verminderter Schuldfähigkeit gelangen, wird er zu beachten haben, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden kann (vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3 und 5; BGH NStZ 1985, 309).
  • BGH, 11.11.1992 - 3 StR 123/92

    Vorliegen eines Raubs mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung der

    Die Voraussetzungen des § 21 StGB liegen in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur vor, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3; BGH bei Holtz, MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430; 1985, 309).
  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
    Im Falle erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit, von der zugunsten des Angeklagten für die Frage der Anordnung der Unterbringung auszugehen ist, kommt es jedoch darauf an, ob diese Beeinträchtigung das Fehlen des Unrechtsbewußtseins bewirkt hat oder nicht (vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGH NJW 1991, 762 [BGH 30.05.1990 - 3 StR 110/90] m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90

    Anforderungen an gerichtliche Berechnung der Blutalkoholkonzentration -

    Fehlt dem Täter hingegen die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).
  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 216/90

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 65/92

    Anforderungen an die Begründung einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines

  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 241/89

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anwendung der Alternativen

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1991 - 2 Ws 507/91
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